Achtung!

Aufnahmestop! Aufgrund hoher Arbeitsauslastung und Neuausrichtung kann ich bis zum 31.01.2026 nur noch einvernehmliche Scheidungen annehmen. Ich bitte um Verständnis.

Rechtsanwältin für Scheidungen

Ich habe mich auf Scheidungen spezialisiert, nachdem ich selbst geschieden wurde und alleinerziehend war.  Ich kann daher nicht nur die jurstische Seite nach rund 13 Jahren Berufserfahrung verständlich erklären, sondern mich auch emotional gut auf meine Mandanten einstellen. Ich biete neben Scheidungen sowohl vorausgehende Beratungen, als auch die Erstellung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen an. Zudem kann ich Sie auch in weiteren Konstellationen aus dem Familierecht begleiten, wie bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, Sorge- und Umfangsregelungen.

Ihre Spezialistin für Scheidungen

Sie wollen sich scheiden lassen? Dann bin ich die Richtige für den Job:

 

 

Berufserfahrung

Ich bin seit 2013 als Rechtsanwältin zugelassen und habe in den vergangenen Jahren bereits rund 100 Scheidungsverfahren durchgeführt. Auch auf dem Bereich Umgangs- und Sorgerecht, Unterhalt sowie rund um Trennungs-und Scheidungsfolgenvereinbarungen verfüge ich über entsprechende Berufserfahrung und stehe Ihnen kompetent zur Seite.

Eigene Erfahrung

Ich bin eine von Ihnen! Auch ich war verheiratet und habe mich scheiden lassen. Ich weiß, wie lang und beschwerlich der Weg ist und bin ihn selbst gegangen. Ich weiß aber auch, dass es manchmal unvermeidbar ist und sich lohnt. Durch meine eigene Erfahrung kann ich viel empathischer auf meine Mandanten eingehen als viele andere Kollegen.

Scheidungs-Stammtisch

Ich habe den ersten Scheidungsstammtisch ins Leben gerufen. Trennungen und Scheidungen sind einschneidende Erfahrungen, die eine Neuausrichtung nach sich ziehen. Aber Sie müssen da nicht  alleine durch! Ich biete meinen Mandantinnen und anderen Interessierten den Austausch mit Gleichgesinnten an, um sich gegenseitig zu unterstützen und durch diese schwere Zeit zu helfen.  

Alles Rund um Ehe und Scheidung

Individuelle Beratung und professionelle Vertretung in Ehesachen

Verlobung und Ehe

Die meisten Paare, die heiraten, wissen nicht, welche Konsequenzen mit einer Ehschließung einhergehen. Bei dieser Beratung wird unter anderem erörtert, was mit dem jeweiligen Hausrat passiert, wenn man zusammen zieht und heiratet und wem gehört, was während der Ehe gekauft wird, welche Konsequenzen die Ehe auf die Erbfolge hat und wie sich die Ehe auf die Rente auswirkt.

 

Es gibt in Deutschland zudem drei Güterstände und nicht immer ist der gesetzliche Güterstand der Beste für das heiratswillige oder frisch verheiratete Paar. Daher wird auch über die unterschiedlichen Güterstände und deren  Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen eines Ehevertrages gesprochen.

 

Das Angebot richtet sich an Verlobte und an Verheiratete, die sich rechtlich informieren wollen und verantwortungsvoll planen, ob sie ihre Ehe durch einen Vertrag auf ihre Bedürfnisse anpassen lassen wollen oder ob das Gesetz ihren Fall bereits optimal geregelt hat. Es ist wichtig, alle Umstände und Möglichkeiten zu kennen, um jeweils entscheiden zu könne, was für Sie beide die beste Lösung ist.

 

Sollte auf die Beratung ein Auftrag zur Erstellung eines Vertragsentwurfs folgen, kann die vorhergehende Beratung angerechnet werden. In den meisten Fällen ist im Nachgang erforderlich, den Ehevertrag notariell beurkunden zu lassen.

Trennung und Scheidung

Wie geht man nach einer Trennung mit der gemeinsamen Immobilie um? Wie oft kann und soll Umgang mit gemeinsamen  Kindern stattfinden? Welche Möglichkeiten gibt es da? Was passiert mit dem Sorgerecht? Wem steht Unterhalt zu und welche Arten von Unterhalt gibt es überhaupt? 

 

Die Fragen, die in dieser Beratung beantwortet werden, hängen davon ab, ob die Ratsuchenden miteinander verheiratet sind oder nicht. Wenn gemeinsame Besitztümer angeschafft wurden, Kinder involviert sind, Unterhalt zu klären ist oder ein gemeinsamen Haus erworben wurde, kann eine verbindliche Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll sein, um den Beteiligten einen sicheren und verbindlichen Rahmen zu geben. Bei einem entsprechenden Auftrag zur Erstellung einer Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung kann die  vorhergehende Beratung angerechnet werden. Oftmals ist der Entwurf sodann notariell zu beurkunden. 

 

Sind verheiratete Paare frisch oder bereits seit längerer Zeit getrennt, kommt das Thema Scheiung zwangsläufig auf den Tisch. In der Beratung geht es um die Klärung der Fragen, was es mit dem Trennungsjahr auf sich hat und wann dieses nicht eingehalten werden muss. Ob es auch als Trennung zählt, wenn man noch unter einem Dach lebt.  Was passiert mit den Finanzen, wenn man sich scheiden lässt? Welche Auswirkungen hat die Scheidung auf gemeinsame Kinder? Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren? Wodurch kann es beschleunigt werden? Was kostet es, sich scheiden zu lassen? Wodurch lassen sich Kosten sparen? Diese und andere Fragen werden im Rahmen der Scheidungsberatung beantwortet.

 

Sollte sich an die Beratung eine Mandatierung für ein Scheidungsverfahren anschließen, kann die Beratung angerechnet werden.