Rechtsanwältin -  für LoxstedT und Umgebung

Rechtsanwältin Agnes Mühring bietet ihren Mandanten umfassende, kompetente Beratung. Sie gibt präzise Entscheidungshilfen und vertritt effektiv die Mandanteninteressen gegenüber Gegnern und vor Gericht.

Die juristische Lösung steht dabei im direktem Kontext zu den wirtschaftlichen Vorgaben der Mandanten. 

 

Mit Rechtsanwältin Mühring an Ihrer Seite kommen Sie zu Ihrem Recht.

 

 

Beratung, Vertretung und Coaching bundesweit per Videotelefonie oder Zoom!

Zivilrecht

Pferderecht

Strafrecht

Alles Rund um Ehe und Scheidung

Individuelle Beratung und professionelle Vertretung in Ehesachen

Verlobung und Ehe

Die meisten Paare, die heiraten, wissen nicht, welche Konsequenzen mit einer Ehschließung einhergehen. Bei dieser Beratung wird unter anderem erörtert, was mit dem jeweiligen Hausrat passiert, wenn man zusammen zieht und heiratet und wem gehört, was während der Ehe gekauft wird, welche Konsequenzen die Ehe auf die Erbfolge hat und wie sich die Ehe auf die Rente auswirkt.

 

Es gibt in Deutschland zudem drei Güterstände und nicht immer ist der gesetzliche Güterstand der Beste für das heiratswillige oder frisch verheiratete Paar. Daher wird auch über die unterschiedlichen Güterstände und deren  Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen eines Ehevertrages gesprochen.

 

Das Angebot richtet sich an Verlobte und an Verheiratete, die sich rechtlich informieren wollen und verantwortungsvoll planen, ob sie ihre Ehe durch einen Vertrag auf ihre Bedürfnisse anpassen lassen wollen oder ob das Gesetz ihren Fall bereits optimal geregelt hat. Es ist wichtig, alle Umstände und Möglichkeiten zu kennen, um jeweils entscheiden zu könne, was für Sie beide die beste Lösung ist.

 

Sollte auf die Beratung ein Auftrag zur Erstellung eines Vertragsentwurfs folgen, kann die vorhergehende Beratung angerechnet werden. In den meisten Fällen ist im Nachgang erforderlich, den Ehevertrag notariell beurkunden zu lassen.

Trennung und Scheidung

Wie geht man nach einer Trennung mit der gemeinsamen Immobilie um? Wie oft kann und soll Umgang mit gemeinsamen  Kindern stattfinden? Welche Möglichkeiten gibt es da? Was passiert mit dem Sorgerecht? Wem steht Unterhalt zu und welche Arten von Unterhalt gibt es überhaupt? 

 

Die Fragen, die in dieser Beratung beantwortet werden, hängen davon ab, ob die Ratsuchenden miteinander verheiratet sind oder nicht. Wenn gemeinsame Besitztümer angeschafft wurden, Kinder involviert sind, Unterhalt zu klären ist oder ein gemeinsamen Haus erworben wurde, kann eine verbindliche Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll sein, um den Beteiligten einen sicheren und verbindlichen Rahmen zu geben. Bei einem entsprechenden Auftrag zur Erstellung einer Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung kann die  vorhergehende Beratung angerechnet werden. Oftmals ist der Entwurf sodann notariell zu beurkunden. 

 

Sind verheiratete Paare frisch oder bereits seit längerer Zeit getrennt, kommt das Thema Scheiung zwangsläufig auf den Tisch. In der Beratung geht es um die Klärung der Fragen, was es mit dem Trennungsjahr auf sich hat und wann dieses nicht eingehalten werden muss. Ob es auch als Trennung zählt, wenn man noch unter einem Dach lebt.  Was passiert mit den Finanzen, wenn man sich scheiden lässt? Welche Auswirkungen hat die Scheidung auf gemeinsame Kinder? Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren? Wodurch kann es beschleunigt werden? Was kostet es, sich scheiden zu lassen? Wodurch lassen sich Kosten sparen? Diese und andere Fragen werden im Rahmen der Scheidungsberatung beantwortet.

 

Sollte sich an die Beratung eine Mandatierung für ein Scheidungsverfahren anschließen, kann die Beratung angerechnet werden.

Beziehung Retten oder trennen?

Aufgrund hoher Nachfrage: Beratung, Vertretung und Coaching aus einer Hand

Sie wissen nicht, ob Sie sich von Ihrem Partner trennen sollen oder der Beziehung oder Ehe noch eine Chance geben sollten? Manchmal hilft ein Blick von Außen, um Klarheit im Inneren zu finden.

 

Ich kann Sie bei Bedarf an die Hand nehmen und mit Ihnen erarbeiten, ob Sie schon alle Möglichkeiten ausprobiert haben, um der Liebe noch eine Chance zu geben. Dabei verwende ich Methoden aus der Paarberatung, sowie der Persönlichkeitsentwicklung, um mit Ihnen die Konflikte aus Ihrer Beziehung zu analysieren und Ihnen neue Denkansätze, Perspektivwechsel und Handlungsalternativen aufzuzeigen. Dadruch konnte ich schon vielen Trennungswilligen dazu verhelfen, sich neu in Ihren Partner zu verlieben und so mancher Beziehung eine neue Qualität geben.

 

Wenn alle Versuche gescheitert sind oder die Entscheidung zur Trennung bereits beschlossen ist, kann ich Sie bei der Trennung mental begleiten und rechtlich beraten. Wir klären die nächsten Schritte, arbeiten bei Bedarf an Ihrem Selbstwert und ich zeige Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten auf und gebe im Rahmen einer Beratung konkrete Verhaltensempfehlungen. 

 

Warum ich? Weil ich selbst schon die ein oder andere Trennung durchgestanden habe und selbst in Scheidung lebe. Ich weiß also, wovon ich rede.Dafür habe ich jetzt eine Beziehung, die mich erfüllt. Dies wäre nicht möglich gewesen, wenn ich in alten Mustern feststecken geblieben wäre.

 

Ich habe bereits hunderte Mandanten und Freunde bei Trennungen begleitet und habe mehr als 10 Jahre Berufserfahrung im Familienrecht und insbesodere in Scheidungs-, Umgangs- und Sorgerechtsverfahren. Zudem habe ich mich stets auch psychologisch weitergebildet und gebe mein Wissen und meinen sehr umfangreichen Erfahrungsschatz gerne weiter. Sie bekommen also nicht nur mein anwaltliches Wissen, meine Verschwiegenheit und Seriosität, sondern auch einen motivierenden, empathischen und lösungsorienterten Coach an die Hand. Sie geben dabei vor, worauf der Fokus liegen soll und ob Sie alleine oder mit Ihrem Partner mit mir sprechen wollen.

 

Zudem biete ich aufgrund meiner Tätigkeit im Zivil- und Strafrecht noch einen weiteren Vorteil. Sollte eine Beratung nicht ausreichen, kann ich Sie in beiden Rechtsgebieten natürlich auch vertreten und zwar vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Ich kann folglich  beispielsweise Hausrat von Ihrem Ex-Partner/Ihrer Ex-Partnerin herausverlangen, einen Verkauf oder eine Teilungsversteigerung der gemeinsamen Immobilie vorantreiben oder Sie in Sorgerechts- oder Umgangsverfahren vertreten. Sollten Sie verheiratet sein, kann ich die Scheidung für Sie beantragen. Darüber hinaus kann ich Sie aber auch dabei untersützen einen Strafantrag zu stellen, Ihnen als Opfer einer Straftat zur Seite stehen oder ein Kontaktverbot gegen Ihren Ex-Partner/Ihre Ex-Partnerin erwirken.

 

Kontaktieren Sie mich gerne. Sollten meine Kapazitäten ausgeschöpft sein, erhalten Sie auf Wunsch einen Platz auf der Warteliste.