Ich berate Sie in allen Belangen des individualen Arbeitsrechts, das heißt, der vertraglichen Beziehung eines Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber. Dabei prüfe ich Arbeitsverträge, berate Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen und anderen Arbeitsbedingungen.
Ich berate und vertrete Sie bei Kündigungen, Abmahnungen, Gleichbehandlungsfragen oder Mobbing. Sollte Ihnen eine Kündigung zugegangen sein, gegen die Sie sich wehren wollen, so muss dies schnell geschehen, da eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang erhoben werden muss. Egal, ob Sie Arbeitsnehmer oder Arbeitgeber sind, ich stehe Ihnen kompetent und zuverlässig zur Seite.
Kritische Einträge in Social-Media-Plattformen wie Facebook berechtigen den Arbeitgeber nicht in jedem Fall zu einer fristlosen Kündigung. Stattdessen sind stets alle Umstände des jeweiligen Sachverhaltes zu berücksichtigen. Das geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Dessau-Roßlau hervor.