Das Zivilrecht ist sehr weit gefasst. Geregelt wird es nicht nur im "Bürgerlichen Gesetzbuch" (BGB), sondern auch in vielen Nebengesetzen und durch die Rechtsprechung. Zu den wichtigsten Rechtsgebieten gehört das Arbeits-, Familien- und Mietrecht.
Aus dem Arbeitsrecht können Streitigkeiten beispielsweise wegen der Beendigungen des Arbeitsvertrages entstehen, als auch bezüglich offener Lohnansprüche oder der Erstellung eines (qualifizierten) Zeugnisses.
Das Familienrecht befasst sich neben Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten auch mit Scheidungen und Unterhaltsansprüchen. Zudem fallen auch Gewaltschutzanträge (Kontaktverbote) unter das Familienrecht.
Beim Mietrecht geht es vornehmlich um offene Mietzahlungen, Mietminderungsbegehren und Kündigungen oder Aufhebungen des Mietvertrages.
Das Zivilrecht beinhaltet daneben noch zahlreiche weitere Aspekte wie Vertragsgestaltungen, Werkverträge, Verbraucher- und Minderjährigenschutz, Reise- und Versicherungsrecht , Medizinrecht und vieles mehr.
Oftmals können Probleme aus dem Zivilrecht in einem Gespräch mit beiden Parteien einvernehmlich und kostengünstig gelöst werden. Zudem kommen zunächst auch außergerichtliche Schreiben an die Gegenseite in Betracht oder bei unstreitigen Geldansprüchen die Einleitung eines Mahnverfahrens. Wenn keine schnelle und kostengünstige Lösung in Betracht kommt, erhebe ich Klage und setzen Ihren Anspruch gerichtlich durch, egal ob vor dem Amts-, Landes- oder Oberlandesgericht.