Zivilrecht

Das Zivilrecht ist sehr weit gefasst. Geregelt wird es nicht nur im "Bürgerlichen Gesetzbuch" (BGB), sondern auch in vielen Nebengesetzen und durch die Rechtsprechung. Zu den in der Praxis wichtigsten Rechtsgebieten des Zivilrechts gehören das Arbeits-, Familien- und Mietrecht. 

 

Aus dem Arbeitsrecht können Streitigkeiten beispielsweise wegen der Beendigungen des Arbeitsverhältnisses entstehen sowie bezüglich offener Lohnansprüche oder der Erstellung eines (qualifizierten) Arbeitszeugnisses.

 

Das Familienrecht befasst sich neben Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten auch mit Scheidungen und Unterhaltsansprüchen. Vor Einreichung einer Scheidung können auch Trennungsvereinbarungen sinnvoll sein. Zudem erachte ich Beratungen im Familienrecht als sehr wichtig und biete diese gerne an. So wissen die wenigsten Eheleute, was rechtliche bei der Eheschließung passiert und welche Folgen eine Ehe nach sich zieht. Auch beobachte ich, dass es sehr wenige Eheverträge gibt und sehe als Grund hierfür ebenfalls den Mangel an Aufklärung. Scheidungsverfahren machen einen Hauptanteil meiner Tätigkeit im Zivilrecht aus. Da  meine erste Ehe ebenfalls gescheitet ist, bin ich nicht nur rechtlich ein kompetenter Ansprechpartner, sondern weiß aus erster Hand, welche emotionale Verfassung mit einer Trennung vom Ehepartner einhergeht und begegne meinen Mandanten in diesem Bereich besonders vorurteilsfrei und empathisch.

 

Beim Mietrecht geht es vornehmlich um offene Mietzahlungen, Mietminderungen aufgrund etwaiger Mängel und Kündigungen oder Aufhebungen eines Mietvertrages.

 

Das Zivilrecht beinhaltet daneben noch zahlreiche weitere Aspekte wie  das Kaufrecht, Vertragsgestaltungen, Werkverträge, Verbraucher- und Minderjährigenschutz, Reise- und Versicherungsrecht , Medizinrecht und vieles mehr.

 

Oftmals können Probleme aus dem Zivilrecht in einem Gespräch mit beiden Parteien einvernehmlich und kostengünstig gelöst werden. Zudem kommen zunächst auch außergerichtliche Schreiben an die Gegenseite in Betracht oder bei unstreitigen Geldansprüchen die Einleitung eines Mahnverfahrens. Wenn  keine schnelle und kostengünstige Lösung in Betracht kommt, kann schließlich eine Klage vor dem Amts-, Land- oder Oberlandesgericht erhoben werden. Über das Prozessrisiko, die zu erwartenden Kosten und die voraussichtliche Verfahrensdauer informiere ich im Vorfeld und stehe meinen Mandanten bei jedem Verfahrensabschnitt persönlich zur Seite.

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Agnes Mühring 

Rechtsanwältin 
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