Im Bereich Strafrecht kann ich Ihnen mit Rat und Tat zur Sete stehen, unabhängig davon, ob Sie als Beschuldiger, als Opfer oder als Zeuge involviert sind.
Ich kann Sie beraten und verteidigen, wenn Sie als Beschudigter zu einer polizeiichen oder staatsanwaltlichen Vernehmung geladen worden sind, Ihnen ein Strafbefehl oder eine Anklage zugestellt wurde oder bereits eine Hauptverhandlung anberaumt ist. Es ist nie zu spät für eine effiziente und faire Verteidigung, dennoch gilt, je eher, desto besser. Ich würde Ihnen immer empfehlen, sich so schnell wie öglich einen Strafverteiliger zu nehmen, da so am besten gewährleistet werden kann, dass Sie keinen Nachteil erleiden aufgrund fehlender Kenntnis des Akteninhalts oder einer unglücklich gemachten Aussage. Ein Recht auf Einsichtnahme in die Ermittlungsakte kann nur durch einen Rechtanwalt erfolgen. Erst nach Akteneinsicht kann jedoch beurteilt werden, wie in einer Strafsache weiter zu verfahren ist, um für Sie das Beste aus den Umständen zu machen.
Doch auch wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, kann ich Ihnen zur Seit stehen. Sei es, dass Sie einen professionellen Strafantrag oder eine Strafanzeige begehren oder aber Ihre Rechte als Opfer in Form einer Nebenklage ausüben wollen. Mit einer Nebenklage treten Opfer von bestimmten Straftaten (z.B. Tötungsdelikte, schwere Körperverletzungen, Sexualstraftaten usw.) neben die Staatsanwaltschaft als Kläger auf und erhalten eigene Rechte, wie das Recht, eigene Zeugen benennen zu dürfen oder rechtsmittel einlegen zu können. Ziel ist es, effektiv an der Verurteilung des Beschuldigten mitwirken zu können.
Eine andere Möglichkeit ist die Einleitung eines Adhäsionsverfahrens. Bei diesem Verfhren können Shmerzensgeld oder Schadensersatzansprüche im Rahmn des Strafprozesses verfolgt werden. Dies hat zur folge, dass der Beschdigte neben einer strafrechtlchen Verurteilung auch zur Zahlung von Schmerzensgeld oder Schadensersatz verurteilt werden kann. Dadurch kann der Geschädigte seine zivilrechtlichen Rechte meist schneller, jedenfalls aber kostengünstiger durchsetzen als durch eine paralelle Zivilklage. Über die jeweiligen Voraussetzungen und Erfolgsaussichten, sowie die Nachteile und Kosten von Nebenklagen und Adhäsionsverfahren berste ich Sie gerne. Die Bertatung wird in voler Höhe bei einer späteren Mandatierung angerechnet.
Desweiteren kann ein Strafverteiliger auch als Zeugenbeistand auftreten. Wenn Sie also in einem Strafverfahren als Zeuge geladen sind und diesbezüglich einen Beistand wünschen, berate ich Sie auch hierüber gerne und begleite Sie auf Wunsch zum Termin.
Zuletzt stehe ich Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie schlicht Einsicht in eine Ermittlungsakte benötigen oder eine allgemeine strafrechtliche Beratung wünschen.