StrafRecht

Im Bereich des Strafrecht kann ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen, unabhängig davon,  ob Sie als Beschuldiger, als Opfer oder als Zeuge involviert sind.

 

Ich kann Sie beraten und verteidigen, wenn Sie als Beschuldigter zu einer polizeilichen oder staatsanwaltlichen Vernehmung geladen worden sind, Ihnen ein Strafbefehl oder eine Anklage zugestellt wurde oder bereits eine Hauptverhandlung anberaumt ist. Es ist nie zu spät für eine effiziente und faire Verteidigung, dennoch gilt, je eher, desto besser. Ich würde Ihnen immer empfehlen, sich so schnell wie öglich einen Strafverteiliger zu nehmen, da so am besten gewährleistet werden kann, dass Sie keinen Nachteil erleiden aufgrund fehlender Kenntnisse des Akteninhalts oder einer unglücklich gemachten Aussage. Erst nach Akteneinsicht kann jedoch beurteilt werden, wie in einer Strafsache weiter zu verfahren ist, um für Sie das Beste aus den Umständen zu machen.

 

Doch auch wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, kann ich Ihnen zur Seite stehen. Sei es, dass Sie einen professionellen Strafantrag oder eine Strafanzeige begehren oder aber Ihre Rechte als Opfer in Form einer Nebenklage ausüben wollen. Mit einer Nebenklage treten Opfer von bestimmten Straftaten (z.B. schwere Körperverletzungen, Sexualstraftaten usw.) neben die Staatsanwaltschaft als Kläger auf und erhalten eigene Rechte, wie das Recht, eigene Zeugen benennen zu dürfen oder Rechtsmittel einlegen zu können. Ziel ist es, effektiv an der Verurteilung des Beschuldigten mitwirken zu können.

Eine andere Möglichkeit ist die Einleitung eines Adhäsionsverfahrens. Bei diesem Verfahren können Schmerzensgeld oder Schadensersatzansprüche im Rahmen des Strafprozesses verfolgt werden. Dies hat zur Folge, dass der Beschuldigte neben einer strafrechtlchen Verurteilung auch zur Zahlung von Schmerzensgeld oder Schadensersatz verurteilt werden kann. Dadurch kann der Geschädigte seine zivilrechtlichen Rechte meist schneller, jedenfalls aber kostengünstiger durchsetzen als durch eine paralelle Zivilklage. Über die jeweiligen Voraussetzungen und Erfolgsaussichten, sowie die Nachteile und Kosten von Nebenklagen und Adhäsionsverfahren berate ich Sie gerne. Die Beratung wird in voller Höhe bei einer späteren  Mandatierung angerechnet.

 

Desweiteren kann ein Strafverteildiger auch als Zeugenbeistand auftreten. Wenn Sie also in einem Strafverfahren als Zeuge geladen sind und diesbezüglich einen Beistand wünschen, berate ich Sie auch hierüber gerne und begleite Sie auf Wunsch zum Termin.

 

Zuletzt stehe ich Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie schlicht Einsicht in eine Ermittlungsakte benötigen oder eine allgemeine strafrechtliche Beratung wünschen.

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Agnes Mühring 

Rechtsanwältin 
Parkstraße 5 
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